Dadurch entstanden neue Gewerbezweige wie Tabakfabrikation, Strumpfwirkerei, Seiden- und Bortenweberei, Seidenfärberei und Kleinuhrmacherei; nach 1700 wurden die ersten bambergischen und ansbachischen Handwerksordnungen erlassen.
Eine Kreishandwerkerschaft wird nach § 86 der Handwerksordnung durch die Handwerksinnungen, die in einem Stadt- oder Landkreis ihren Sitz haben gebildet.