Der Binnenhandel wurde durch Gesetze von 1842 und 1866 freigegeben: Handelsgesetz von 1842, Zollgesetz von 1845, Seefahrtsgesetz von 1860 und die Branntweingesetze von 1845–1848.
Dabei war er insbesondere einer der führenden Fachleute für die Steuergesetzgebung wie auch 1974 beim Handelsgesetz sowie 1977 beim Gesetz über Kapitaleinkünfte und dem Gesetz für soziale Sicherheit.
Das zu diesem Thema letztendlich verabschiedete Gesetz war ein Sieg für die Gegner, da es die Umsetzung der neuen Handelsgesetze wesentlich erschwerte und der Gefahr von Vergeltungsprozessen aussetzte.
Außerdem wurden unter seiner Aufsicht das neue türkische Strafgesetzbuch von 1926, die Konkurs- und Vollstreckungsgesetze und die Seehandels- und Handelsgesetze erarbeitet.