4 StBG auf die Handakten, also alle Originalschriftstücke, die der Steuerberater aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten hat.
Die Handakten wurden nach den Verhandlungstagen nur durch Durchblättern oberflächlich durch einen Justizbeamten kontrolliert, da die Häftlinge meist schnell abgeführt werden sollten.