Die Mehrheit der Stimmberechtigten und die Mehrheit der Kantone (6 der 26 Kantone gelten als Halbkantone und besitzen nur eine halbe Stimme) müssen der Änderung mittels einfachem Mehr zustimmen.
Der finanziell angeschlagene junge Halbkanton verkaufte Teile davon zunächst an private Bieter (1836 und 1838) und von dort an den französischen Staat beitrugen.
Doch bereits 1879 wurde die Möglichkeit der Todesstrafe mit Ausnahme politischer Vergehen per Volksabstimmung wieder eingeführt; in der Folge führten zehn Kantone und Halbkantone die Todesstrafe wieder ein.
Seit 2000 werden die Halbkantone in der Bundesverfassung einzeln gezählt, wodurch sich die Anzahl eigentlich auf 26 erhöht; dies wurde aber im Münzbild nicht berücksichtigt.
Erstens sollte jeder Kanton oder Halbkanton mit mindestens einem Sitz vertreten sein, was die Zusammenlegung verschiedener kleiner Kantone zu einem einzigen Wahlkreis von vornherein ausschloss (dieses Prinzip gilt noch heute).