Er war der Ansicht, dass ein Höchstzins verhindert, dass das Kapital eines Landes jenen soliden Geschäftsleuten entzogen wird, die es höchstwahrscheinlich mit Gewinn und Vorteil verwenden.
Dieser gesetzliche Höchstzins solle seiner Ansicht nach stets etwas über dem üblichen Marktzins liegen, den Schuldner gewöhnlich für die Leihe des Geldes zahlen.
Nach faktischer Aufhebung des Zinsverbots gab es den erlaubten Zins () und den Wucherzins () als einen über dem gesetzlichen Höchstzins liegenden verbotenen Zins.
Beide sollten die Rentabilität der Banken durch Festlegung einheitlicher und fester Zinssätze sicherstellen, aber auch den Kunden durch vorgeschriebene Höchstzinsen bei Krediten schützen.