Als Bedenkzeit standen jeder Spielerin eine Stunde für zwanzig Züge zur Verfügung, nach vier Stunden Spielzeit wurden die Partien abgebrochen und die Hängepartie am nächsten Morgen weitergespielt.
Wenn diese gespielt waren, konnte die Partie nach Belieben fortgesetzt werden, oder aber jeder Spieler konnte, wenn er am Zug war, in die Hängepartie übergehen.
Konnte eine Partie an einem Tag aufgrund der Ermüdung beider Spieler nicht zu Ende geführt werden, so wurde sie unterbrochen und die Hängepartie am nächsten Tag fortgesetzt.
Nach 56 Zügen hätte er das Recht gehabt, eine Hängepartie zu beantragen, außerdem hätte er in Stellungen, die von der Endspieldatenbank entsprechend bewertet werden, ein Remis reklamieren können.
Bei, inzwischen fast nicht mehr vorkommenden, Hängepartien werden beide Partieformulare in einem verschlossenen Umschlag bis zur Wiederaufnahme der Partie unter Verschluss gehalten.
Auch in den folgenden Jahrzehnten erwiesen sich hoch qualifizierte Helfer als Wettbewerbsvorteil, insbesondere bei der Analyse von Hängepartien, aber auch durch die lückenlose Auswertung von Schachzeitschriften hinsichtlich Eröffnungsneuerungen.