Zwischen Territorialherren bestanden Auslieferungsverträge und andere Adlige, Städte, und Handwerkszünfte durften nur Leibeigene aufnehmen, die einen Freibrief des Gutsherrn vorweisen konnten.
Einen dritten Weg beschritt der Gutsherr in Erzählungen, die Volkskundler und Heimatforscher im 19. Jahrhundert unter der Landbevölkerung aufzeichneten.
Dass sich das Schulwesen weiter entwickelt haben muss, zeigt die Tatsache, dass 1786 durch den Gutsherren eine „Industrie- und Gewerbeschule“ eingerichtet wurde.