Der Kunde verpflichtet sich seinerseits, die Abrechnung in den vereinbarten Zeitzyklen durchzuführen und die zeitnahe Zusendung der Gutschriftsanzeigen zu gewährleisten.
Da die Gutschriftsanzeige eine Kreditorenrechnung ersetzt, wird diese den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für eine Rechnung zufolge in einem Archiv aufbewahrt.