Der Grundstückswert wird innerhalb des Familienverbandes immer als Bemessungsgrundlage herangezogen, gleichgültig ob Zahlungen erfolgen, Wohnrechte eingeräumt oder Schulden übernommen werden.
Nachdem wegen Unterversicherung die Summe aus Grundstückswert und Versicherungssumme etwa der Höhe der Beteiligungen entsprach, entschloss sich die Geschäftsführung zur Liquidation.