Im Bau- und Grundstückswesen gab es Ämter für Hochbau, Straßenbau, Wasserbau und Brücken, Baupolizei, Stadtplanung, Vermessungswesen, Grundstücksverkehr und -verwaltung, Wohnungs- und Siedlungswesen.
In der Praxis des Grundstücksverkehrs ist es üblich, dass der Verkäufer die Haftung für die Freiheit von öffentlichen Lasten, die bis zum Besitzübergang entstehen, übernimmt.