Anders als bei der Sozialhilfe im Allgemeinen, für deren Einsetzen kein förmlicher Antrag erforderlich ist, wird Grundsicherung nur auf Antrag gewährt (Abs.
Diese Personen bewegen sich an der Armutsgrenze, sie können aus unterschiedlichen Gründen ihre Arbeitskraft nicht verkaufen und sind auf die Nutzung von Grundsicherung angewiesen.