Die Verfassung war in die fünf Hauptabschnitte Grundrechte, Grundpflichten und Gemeinschaftsleben, Staatsaufbau, Der Schutz der Verfassung sowie den Schlussbestimmungen unterteilt.
Eine Grundpflicht von Beamten, außer Kirchenbeamten, ist, sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten.
Es werden vier Grundpflichten unterschieden, welche trotzdem bestehen, auch wenn der Kaufmann in privatrechtliche Beziehungen zu einem anderen Rechtssubjekt tritt.
Die Grundpflichten des Arbeitgebers, die sich aus dem allgemeinen Arbeitsschutz ergeben, werden besonders erwähnt und an mehreren Stellen wird betont, dass bei den Beschäftigten ein Sicherheitsbewusstsein geschaffen werden soll.