Der zugehörige Getreidekasten verblieb aber bis zur Grundentlastung von 1848 unter der Verwaltung der Hofkammer und diente als Zehentstadel und wird als Fürstenstadl bezeichnet.
Die Grundentlastung nach 1848 führte nicht mehr zu einer Vermehrung der Anbauflächen, sondern zu einer Steigerung des Flächenertrags auf fast das Doppelte zwischen 1850 und 1880.
Die neue politische Ordnung brachte den Bauern eine Grundentlastung von allen Abgaben an die Grundherrschaft und weitgehend gleichberechtigte Bürgerrechte.
Auch ein verbessertes Angebot wurde nicht angenommen und die Bauern zogen es vor, den bisherigen Getreidezins weiter zu entrichten, so dass es nicht zu der beabsichtigten Grundentlastung der Bauern kam.