Das materielle Publizitätsprinzip betrifft den öffentlichen Glauben des Grundbuchs, das formelle Publizitätsprinzip wird durch das Recht der Grundbucheinsicht verwirklicht.
Es handelt sich hierbei um dingliche Wegerechte, die durch Grundbucheintragung gesichert werden und damit bei Grundbucheinsicht für jeden erkennbar sind.