Bei bestimmten registerlichen Dokumenten (Personenstandsurkunden, Auszüge aus dem Vereinsregister, Grundbuchauszüge) bleibt die Beglaubigung mithin den ausstellenden Behörden vorbehalten.
Zur Stellung des Antrags muss das entsprechende Formular zusammen mit einer Fotokopie des Grundbuchauszugs, einem Bauablaufplan, einer Wohnflächenberechnung sowie ggf.