Festgesetzt wurden Regelungen zu Gunsten der Bauern wie das Einfrieren von Grundabgaben an die Grundherren sowie die Aufhebung des Zunftzwangs und die Erlaubnis des Grunderwerbs für Nichtkatholiken.
In den 1830er und 1840er Jahren wurden dann die Grundabgaben, die Hand- und Spanndienste und der Zehnt ans Kloster abgelöst und die Bauern Eigentümer ihrer Höfe.