Holznutzung durch die Bergbaugenossenschaften (Grubenholz), Schmelzhütten und Hammerwerke sollte abgesichert werden, da sie staatliche Einkünfte erbrachten und zudem der Rüstung dienten.
Der Umschlag konzentrierte sich auf die Abfuhr von Bau- und Grubenholz und landwirtschaftlichen Erzeugnissen, im Eingang waren vor allem Kohlen und Düngemittel zu verzeichnen.