Die Förderung der Grubengasverstromung wurde eingeführt, da sich das Auffangen und die energetische Nutzung von Grubengas ohne finanzielle Förderung nicht lohnt.
In der Regel werden Schächte vollverfüllt, Teilverfüllungen werden nur angewendet, wenn es erforderlich ist, das Grubengas oder das Grubenwasser abzuführen.
Lebendig gefangene Vögel wurden auch als Lockvögel in großen Vogelfanganlagen verwendet und kamen auch im Bergbau unter Tage zur Warnung vor Grubengas zum Einsatz.
Durch Funkenbildung an Gewinnungsmaschinen, wie dem Kohlenhobel oder durch die Schneidmeißel einer Teilschnittmaschine, kann ausströmendes Grubengas entzündet werden.