1902 wurden die drei Graubündner Wahlkreise zum heute noch bestehenden Nationalratswahlkreis Graubünden zusammengelegt, in welchem seit 1919 das Proporzwahlrecht gilt.
Diese erfolgte durch die Übertragung ihrer Aktiven und Passiven an die Graubündner Kantonalbank gegen Verrechnung ihrer Forderungen gegenüber der Genossenschaft.