Trotz der Spaltung, welche die Linien in feindliche Lager führte, blieb die staatsrechtliche Einheit der Grafschaft ungeachtet weiterer Erbteilungen bis 1806 unangetastet.
Verstärkt wurde die Schwächung der Grafschaften dadurch, dass nach und nach verschiedene Personengruppen aus der Grafengerichtsbarkeit herausfielen oder ausdrücklich anderen Gerichten unterstellt wurden.
Heute gibt es die Verwaltungsgrafschaften (heutige Verwaltungseinheiten) sowie die traditionellen (bis 1888 bestehenden) und die zeremoniellen Grafschaften.