Es können von diesem Verleihungsverbot auch Ausnahmen gewährt werden, die jedoch in einem besonderen Stellungsverfahren festgehalten werden sollen, ob in diesem Einzelfall die Rettungstat durch ein Gnadenerweis gewürdigt werden sollte.
Sie wurde angeführt, wenn Bittsteller ihre Hoffnung auf die Güte des Herrschers ausdrückten oder wenn jemand in einer Inschrift seine Dankbarkeit für einen erhaltenen Gnadenerweis bekundete.
Die links im Vordergrund aufgestapelten Waffen sind als Symbol der militärischen Niederlage aufzufassen, so dass die Szene insgesamt den Gnadenerweis des siegreichen Fürsten gegenüber dem geschlagenen Gegner darstellt.