Anders als 1321 spielten andere Gruppen nur eine Randrolle: In einigen Orten wurden Bettelmönche, Kräutersammler und andere Außenseiter als Giftmischer verdächtigt.
In einem Ermittlungsverfahren, in dem auch die Folterung gegen Unfreie zur Anwendung kam, wurden geständige oder auf frischer Tat betroffene Brandstifter, Giftmischer, Mörder und Diebe nach einem Schnellverfahren abgeurteilt.