Handelt man gegen ein moralisches Gesetz, bringt dafür aber „glaubwürdige“ (probabilis) Gewissensgründe vor, so kann ein Vertreter des Probabilismus dies als gerechtfertigt ansehen.
Aufgrund der langen Dauer und wegen der strengen Prüfung der vorgebrachten Gewissensgründe bewegte sich die Zahl der Wehrdienstverweigerer auf einem sehr geringen Niveau.
Die Teilnahme am Religionsunterricht kann nur aus Gewissensgründen abgelehnt werden, eine Überprüfung dieser Gewissensgründe durch die Schule ist nicht zulässig.