Wird nach zwölf aufeinanderfolgenden Ziehungen in einer Gewinnklasse auch in der nächstfolgenden Ziehung kein Gewinn ermittelt, so erfolgt eine sogenannte Zwangsausschüttung.
Übersteigt ein Einzelgewinn in einer niedrigeren Gewinnklasse den einer höheren Gewinnklasse, so werden die Gewinnsummen zusammengelegt und die Gewinne gleichmäßig auf die beiden Gewinnklassen verteilt.