Die Einnahmen aus einem höheren Hebesatz sollen der Gemeinde verbleiben, bei stark unterdurchschnittlichem Hebesatz könnte prinzipiell die Gewerbesteuerumlage höher als der Gewerbesteuerertrag sein.
Als Beispiel seien das Steueränderungsgesetz 1979, welches das Aufkommen der Gewerbesteuer begrenzte, und die Streichung der Gewerbekapitalsteuer oder die Erhöhung der Gewerbesteuerumlage genannt.
Die Gewerbesteuerumlage wird berechnet, indem das tatsächliche Aufkommen an Gewerbesteuer einer Gemeinde durch den für das Erhebungsjahr festgesetzten Hebesatz geteilt wird und dieser Betrag mit dem Vervielfältiger (Umlagesatz) multipliziert wird.