Daneben besteht eine Verpflichtung der Ausländerbehörde auf Unterrichtung der Stellen, die mit Schwarzarbeit, Gewerberecht und Strafverfolgung befasst sind.
Die Magistratsabteilungen sind jeweils auf bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens (etwa Baupolizei, Gewerberecht, Jugendangelegenheiten, Gesundheitswesen, Verkehrsregelung etc.) spezialisiert.
Zum Besonderen Verwaltungsrecht gehören die einzelnen Verwaltungsmaterien, wie beispielsweise das Gewerberecht, das Baurecht, Sicherheitspolizeirecht, Vergaberecht etc.
Nicht alle Filmproduktionen, die auf Grund des Urheberrechtsgesetzes als gewerbsmäßig hergestellte Filmwerke gelten, unterliegen jedoch dem Gewerberecht.