Der neuen deutschen Polizei wurden die früheren verwaltungspolizeilichen Aufgaben, wie Gewerbepolizei, Meldepolizei, Theaterpolizei, Veterinärpolizei und Baupolizei, entzogen und den Verwaltungsbehörden übertragen.
Zu den Aufgabenbereichen der landrätlichen Verwaltung gehörten im Einzelnen die Gewerbepolizei, Schul- und Kultusangelegenheiten, Rekrutierung und Mobilmachung, das Polizeiwesen, das Gesundheitswesen und die Erhebung der meisten direkten Staatssteuern.