Jeder kann diese Tätigkeit ausüben, bei Personen, die (einen Teil) ihres Lebensunterhalts mit dieser Tätigkeit verdienen, ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Auf lokaler Ebene können zusätzliche Regelungen bestehen, die eine Gewerbeanmeldung für noch größere Personenkreise oder gar alle Gewerbetreibenden vorschreiben.
Die Gewerbeordnung unterscheidet folgende Betriebsarten in Bezug auf Abs 5, der fordert, dass bei einer Gewerbeanmeldung eine Betriebsart anzugeben ist.
Dadurch sollen einheitliche Gewerbeanmeldungen und Änderungsmeldungen online ermöglicht werden, ohne dass ein persönliches Vorsprechen bei einer Behörde erforderlich ist.
Die Gewerbeanmeldung in Gastgewerbe umfasst Umfang der beabsichtigten Ausübung (Ausschank von Getränken, Verabreichung von Speisen, Beherbergung) und Betriebsart (z. B. Hotel, Gasthof, Kaffeehaus, Imbissstube usw.).