Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass diese Standesrichtlinien nicht Grundlage für einen Eingriff in die Berufsfreiheit sein können, da diese Art der Normsetzung den Gesetzesvorbehalt des Abs.
Hierdurch soll verhindert werden, dass unter Verstoß gegen den Gesetzesvorbehalt errichtete Ausnahmegerichte Einfluss auf das Ergebnis eines konkreten Verfahrens nehmen (§ 101 Abs.
Manche Grundrechte, wie die Gewissens- und die Kunstfreiheit oder das Versammlungsrecht in geschlossenen Räumen, sehen keinen solchen Gesetzesvorbehalt vor.
Die Schlussvorschriften enthalten – als Gesetzesvorbehalt – die Einschränkung der Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person (Abs.