Eine weitere Voraussetzung sind mangelhafte Kapazitäten zum Gesetzesvollzug, was wiederum bedingt ist durch eine schwache personelle und finanzielle Ausstattung der entsprechenden Organe.
Die europäischen Kodifikationen gehen historisch mit der Gründung der neuzeitlichen Territorialstaaten einher und dem Bedürfnis nach innerstaatlicher Rechtsvereinheitlichung sowie einem rationalen Gesetzesvollzug, gewährleistet durch einen hierarchisch aufgebauten Justizapparat.
Im Unterschied zum deutschen Verfassungsgericht prüft das russische nicht den Gesetzesvollzug, d. h. ob einzelne Gerichtsurteile oder Handlungen der Exekutive mit der Verfassung übereinstimmen.