Die Bibliothek besteht aus etwa 360.000 Werken in 60 Sprachen (Gesetzestexte, Rechtsprechung, Kommentare und Abhandlungen, Monographien, juristische Zeitschriften); der Gesamtkatalog ist online abrufbar.
Insbesondere aus der Notwendigkeit der im Gesetzestext nicht speziell benannten absoluten Mehrheit für die Wahl des Bundeskanzlers leitet sich der Begriff Kanzlermehrheit ab.
Diese Praxis wurde durch eine Stellungnahme des päpstlichen Rates für die Gesetzestexte in Frage gestellt, die diese Erklärung alleine nicht als ausreichend ansieht.