Insbesondere lehnte man die Nutzung der in den Ländern erscheinenden Gesetzesblätter ab, weil diese der beanspruchten übergeordneten Stellung der Reichsbehörden nicht entsprechen würde.
Mit der Veröffentlichung der Satzung des evangelischen Konsistoriums im Gesetzesblatt wurde die Kirche 1894 staatlich anerkannt und erhielt durch Parlamentsbeschluss eine juristische Rechtsfähigkeit.
Mit dem Angebot der Suche erleichtert sich die Recherche nach Gesetzen um ein Vielfaches, da nicht mehr die genaue Stelle im Gesetzesblatt bekannt sein muss.