Die Bedeutung ist weitgehend dieselbe wie jene des bundesdeutschen Rechtsbegriffes: bestimmte Bereiche werden der Regelung durch Normen der primären Ebene (welche in der italienischen Rechtslehre jene der Gesetzesbestimmungen ist) „reserviert“.
Er bezeichnet die Aufbereitung einer Rechtsmaterie durch Ausscheiden all jener Gesetzesbestimmungen, die durch spätere Gesetze gegenstandslos geworden sind, und Zusammenfassen aller derzeit geltenden Bestimmungen zu einem einzigen Rechtskompendium.
Solche Vorschriften sind häufig nicht entsprechend der einem konditional gefassten Rechtssatz folgenden Konstruktion von Gesetzesbestimmungen („Wenn …, dann folgt daraus…“) formuliert.
Gegenstand sollten prinzipiell Gesetzesbestimmungen mit tiefgreifender Bedeutung sein, welche nicht nur dem Parlament, sondern dem ganzen Volk anvertraut werden müssten.
Die Taliban stimmten den früheren afghanischen Gesetzesbestimmungen nicht zu, die die Einstellung von Frauen an einem Arbeitsplatz gemischter Geschlechter erlaubte.
Dies rührt auch daher, dass das Königreich von Anfang an als Einheitsstaat konzipiert war, in dem abgesehen von der staatlichen Ebene, keine Gebietskörperschaft über die Kompetenz, Gesetzesbestimmungen zu erlassen, verfügte.