Im Mittelpunkt steht nicht mehr die Frage nach den einen allgemeinen Kriterien für die Gesetzesauslegung, sondern das Verhältnis von Fall, Gesetz und richterlicher Entscheidung.
Das geschieht nicht nur durch förmliche Gesetzgebung, sondern auch durch einen Wandel der Gesetzesauslegung, also durch einen „Sinnwandel“ der Gesetze.
Eine Gegenströmung innerhalb der Rechtsdogmatik ist die soziologische Jurisprudenz beziehungsweise die juristische Hermeneutik, die nach den konkreten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Gesetzesauslegung fragt.
Der Richter entscheidet über die im Fall gestellte Rechtsfrage auf der Grundlage einer Gesetzesauslegung unter dem Gesichtspunkt der Lehre vom Anspruch.
Klarheit in die zwischen Stadt und Regierungspräsidium umstrittene Gesetzesauslegung brachte Anfang des Jahres 2001 ein Antwortschreiben des sächsischen Innenministers.