Die Vertragssysteme des ius civile waren vornehmlich an typisierten Geschäftszwecken ausgerichtet, was einer offenen Vertragsgestaltung wenig Raum bot.
Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss von mehreren Banken zu einem gemeinsamen Geschäftszweck wie Kreditvergabe (Konsortialkredit), Unternehmensübernahme oder Emission einer Anleihe.
Geschäftszweck des Unternehmens war zunächst die Veranstaltung von Messen und Ausstellungen zu Werbezwecken beispielsweise für Kosmetikprodukte und Optoelektronik.