Welche Voraussetzungen für die Bildung eines Gesamtpersonalrates im Detail gegeben sein müssen, ist unterschiedlich im Bundespersonalvertretungsgesetz und den Personalvertretungsgesetzen der Bundesländer geregelt.
In größeren Behörden ist es üblich, einen örtlichen Personalrat für jede Dienststelle und einen Gesamtpersonalrat für die gesamte Behörde ansässig zu haben.
Schließt der Gesamtpersonalrat eine Dienstvereinbarung mit der Dienststellenleitung, so ist eine solche Vereinbarung vorrangig vor Vereinbarungen, die die Einzelpersonalräte getroffen haben (Abs.