Beträgt beispielsweise die angenommene Gesamtnutzungsdauer eines Gebäudes 80 Jahre, ihr aktuelles Alter liegt bei 40 Jahren (= Restnutzungsdauer 40 Jahre), so liegt die durch Modernisierungen modifizierte Restnutzungsdauer möglicherweise bei 55 Jahren.
Die Alterswertminderung bezeichnet die Wertminderung einer Sache während ihrer Lebensdauer bzw. Gesamtnutzungsdauer aufgrund von Verschleiß, Abnutzung, Verbrauch oder aufgrund von Alterungsvorgängen.
Werden während der Gesamtnutzungsdauer zu verschiedenen Zeitpunkten Investitionen oder Sanierungen durchgeführt, ist die entsprechende Formel pro Zeitpunkt in chronologischer Reihenfolge anzuwenden.
Die Gesamtnutzungsdauer, also der Zeitraum von Bau bis zum Abriss eines Gebäudes, kann bei entsprechender Instandhaltung durchaus mehrere Jahrhunderte betragen.