Als Anwachsung wird der (dingliche) Vorgang bezeichnet, bei dem ein Gesamthänder aus einer Gesamthandgemeinschaft ausscheidet und dessen Anteil an der Gesamthandsgemeinschaft den verbleibenden Gesamthändern „anwächst“, d. h. diesen anteilig zufällt.
Die Gesamtbelehnung wurde in einigen Territorien bis in das 15. Jahrhundert hinein praktiziert, danach handelte durchgehend ein Lehensmann als Gesamthänder.
Durch die Verwaltungsteilung wird die Verwaltung des Gesamthandeigentums auf die Gesamthänder entsprechend der Vereinbarung zur Sonderverwaltung in Verbindung mit einer Sondernutzung aufgeteilt.
Da jeder Gesamthänder gleichberechtigter Träger des Gesamthandvermögens ist, ist das Eigentum gesamthänderisch gebunden und die Gesamthänder können über die Gegenstände des Vermögens nur zusammen verfügen.