Die Prozesse um ausstehende Löhne dauerten 2015 noch an; sie verzögerten sich u. a., weil die verklagten Baufirmen bzw. deren Anwälte nicht zu Gerichtsterminen erschienen.
Verklagte der Soldat eine Zivilperson, hatte der Militärangehörige das Vorrecht, ein beschleunigtes Verfahren zu verlangen, indem er den Gerichtstermin selbst festlegte.
Während der Anhörungen vor Gericht hatte er mehrmals gesundheitliche Probleme, das Gericht verweigerte jedoch eine medizinische Behandlung oder eine Verschiebung des Gerichtstermins.
Ausnahme ist die Durchführung von „Vorführbefehlen“ (das sind Anordnungen des Gerichts gegen zu Gerichtsterminen nicht erschienene Zeugen in Zivilverfahren).