Erst 1933 wurde von der römischen Kurie die regelmäßige päpstliche Visitation festgelegt und eine Vertretung aller Oratorien in Person des Generalprokurators eingerichtet; dieser ist jedoch nicht als Generaloberer zu verstehen.
Daneben bekleidete er auch in seinem Orden wichtige Ämter, so war er zunächst Novizenmeister, später Generaloberer bzw. Generalprokurator seiner Ordensgemeinschaft.