Auch persönliches Eigentum habe in dieser Epoche noch nicht existiert, weswegen sich die Habseligkeiten im Gemeinschaftsbesitz innerhalb einer Sippe, die sich meistens aus Blutsverwandten zusammensetzte, befanden.
Das Recht zu Anteilen am Gemeinschaftsbesitz wurde nach der Größe des einzelnen Anwesens als kleiner Kotten, Mittelkotten, großer Kotten und Hof berechnet.
Die Familienstrukturen, geprägt von Gemeinschaftsbesitz und Heiratbeschränkungen (Mithauserei), begannen durch die zusätzliche Einnahmequelle und die damit verbundenen Heiratsmöglichkeiten allmählich aufzubrechen.
Privatbesitz kann zum Gemeinschaftsbesitz umgewandelt werden (Kollektivierung) oder auch Gemeinschaftsbesitz unter den Mitgliedern der Gemeinschaft aufgeteilt werden.