Erhalten blieben zunächst die Bauernschaften mit ihren Geschworenen, deren Aufgaben 1879 durch Gemeindeversammlungen, Gemeindeausschüsse und Gemeindevertreter wahrgenommen wurden.
Das erste Wahlgremium bestand aus den Delegierten der Kreisversammlungen, dem zweiten Gremium gehörten die Mitglieder der Gemeindeversammlungen der Städte über 7.000 Einwohner an.
Gäste sind – abgesehen von den Gemeindeversammlungen, wo über alle wichtigen Fragen des Gemeindelebens entschieden wird – zu allen Veranstaltungen willkommen.
In der Amtsbuchabteilung sind zudem Protokolle der Gemeindeversammlungen, Rechnungen, Personenstandsunterlagen und Personensteuerlisten der eingemeindeten Dörfer überliefert.
Da die Gemeinde weniger als 70 Einwohner hat, hat sie eine Gemeindeversammlung anstelle einer Gemeindevertretung; dieser gehören alle Bürger der Gemeinde an.