Sie war somit ein Beispiel dafür, dass bei der Ausformung der Behörden und Gremien des Kurstaats immer auch der Geltungsdrang des Kurfürsten miteinfloss.
Die Einstufung könne etwa aus Geltungsdrang besser als die objektive Spielstärke gewählt werden, oder aber schlechter, um gegen leichtere Gegner mehr Siege zu erringen.