Die Gelenkfahrzeuge sind fünfteilig, wovon der erste, dritte und fünfte Wagenteil die Fahrgestelle aufnimmt und der zweite und vierte Wagenteil als Sänfte ausgeführt ist.
Die Wagen sind Zweirichtungs-Gelenkfahrzeuge, die ausschließlich – auch im Betriebshof und in der Werkstatt – durch eine Mittelschiene spurgeführt verkehren.
Nicht zu verwechseln mit Gelenkfahrzeugen sind Schienenfahrzeuge, die aus mehreren kurzgekuppelten Einheiten bestehen (z. B. S-Bahn-Triebwagen Baureihe 420).
Gelenkfahrzeug oder Gliederfahrzeug heißen Fahrzeuge, die aus mehreren gelenkig verbundenen, betrieblich nicht trennbaren Teilen bestehen, wobei ein Durchgang durch das Gelenk während der Fahrt möglich ist.
Der Vorteil der Doppeltraktionen lag in der um circa ein Drittel höheren Beförderungskapazität gegenüber einem Gelenkfahrzeug sowie dem geringeren Personalbedarf gegenüber zwei einzeln fahrenden Wagen.
Die kurze Produktionszeit rührt daher, dass Gelenkfahrzeuge in den sowjetischen Betrieben damals noch die Ausnahme waren und dadurch technisch eine Besonderheit darstellten.