1997 erfolgte der Gebrauchsmusterschutz für ein Transportfahrzeug bei dem sich laut Anmeldung: Ladeflächenendbereich und die Auffahrrampe in deren Ruhestellung zu einer oberseitig ebenen, mit der übrigen Ladefläche fluchtenden Fläche ergänzen.
Sein Konzept galt für die angewandte Kunst und arbeitete eine besondere Abgrenzung zwischen Urheberrecht und dem damaligen Gebrauchsmusterschutz heraus.