1421–1434), der ohne Nachfolger verstorben war, und gilt allgemein als schwacher Herrscher, da er sich nicht gegen die regionalen Gebietsansprüche kleinerer Fürsten durchsetzen konnte.
Weiterhin verpflichten sich darin beide Staaten, die staatliche Souveränität und territoriale Integrität des jeweils anderen uneingeschränkt zu achten und gegenseitig keinerlei Gebietsansprüche zu erheben.