Der Grundgedanke dieser Neuerung war, dass die Versender von größeren Mengen an Drucksachen bestimmte Vorarbeiten (Ordnen, Bündeln etc.) leisten und dafür eine Gebührenermäßigung erhalten.
Der Kongress erzielte wesentliche Gebührenermäßigungen im Briefverkehr und verkehrsfördernde Verbesserungen der Versendungsbestimmungen auf verschiedenen Gebieten.
Sobald aber der Selbstwählferndienst eingeführt worden war, musste der Fernsprechteilnehmer diesen nutzen und konnte dadurch auch zu bestimmten Tageszeiten (vor allem nachts) von Gebührenermäßigungen profitieren.