Wenn nur der Käufer eine Maklergebühr leisten muss, erhöht sich damit nicht auch der grunderwerbssteuerpflichtige Gebäudewert, wenn der Käufer den Makler beauftragt hatte.
Der Gebäudewert wird in der Regel durch Multiplikation des umbauten Raums (in m³) mit den der Bauart entsprechenden, durchschnittlichen Herstellungskosten multipliziert.
Sie beeinflusst entscheidend die Entwicklung des Gebäudewertes, da durch die Möglichkeit der Umnutzung die dauerhafte Auslastung und somit Wertstabilität gewährleistet werden kann.