Darüber hinaus übte die Organisation die Kontrolle über eine Vielzahl von legitimen Unternehmen wie Güterbeförderung und Sanitär- und Fleisch-Unternehmen.
Der Charterverkehr findet häufig nach seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur statt, wenn eine bestimmte Mindestauslastung (Mindestteilnehmerzahl bei einer Reise, Mindestladetonnenkilometer bei Güterbeförderung) erreicht wird.