Fekters politische Schwerpunkte als Innenministerin waren die nationale und länderübergreifende Kriminalitätsbekämpfung, die Neuregulierung des Fremdenrechts und die Beschleunigung von Asylverfahren.
Das Ausländerrecht bzw. Fremdenrecht ist ein Teil des besonderen Ordnungsrechts, das im Kern die Einreise und den Aufenthalt von Menschen regelt, die nicht die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates besitzen.
Damit werden grundsätzliche Abgrenzungen des früheren Fremdenrechts erneuert und Gedanken wiederaufgenommen, die vormals durch die Unterscheidung zwischen voll Rechtsfähigen und Personen minderen Rechts anerkannt waren.
Seine Lehren über Fragen des Völker- und Fremdenrechts sind durch syrisch-andalusische Vermittlung allerdings bis in das 12. Jahrhundert in andalusischen Gelehrtenkreisen unterrichtet worden.
Der Begriff Ausländer- oder Fremdenrecht wird wegen seiner negativen Konnotation heute immer weniger verwendet und zunehmend durch Aufenthaltsrecht oder Migrationsrecht ersetzt.